Finanzordnung
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| § 10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN |
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1. Den Geschäftsverkehr des Vereins mit seinen Sektionen sowie gegenüber Dritten regelt die Finanzrichtlinie. 2. über alle Haushalts-, Finanz-, Kassen- und Wirtschaftsangelegenheiten, die in der Finanzordnung und -richtlinie im Einzelnen nicht geregelt sind, entscheidet der Vorstand. Die Finanzordnung wurde auf der Delegiertenversammlung am 26. März 2002 geändert. |
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