Was leistet die Sporthaftpflichtversicherung?
Die Sporthaftpflichtversicherung will den Versicherten (Verband, Verein, übungsleiter, Mitglied, Vorstand, Hauptamtlichen,

Helfern usw.) von Schadenersatzansprüchen freistellen. Dazu gehört zunächst die Prüfung, ob der Versicherte für den Schaden nach Recht und Gesetz einzustehen hat. Ist das nicht der Fall, wird die Sporthaftpflichtversicherung die Haftung des Versicherten in dessen Namen zurückweisen. Sollte es dann dennoch zu einem Gerichtsverfahren kommen, wird die Sporthaftpflichtversicherung für den Versicherten die Prozessführung übernehmen. Die entstehenden Kosten dafür trägt die Sporthaftpflichtversicherung.Ist der Anspruch aber gerechtfertigt und der Versicherte ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, so übernimmt die Sporthaftpflichtversicherung bedingungsgemäß die Schadenersatzleistung für den Versicherten.

Gilt die Haftpflichtversicherung auch für die USV-Mitglieder?
Ja, auch die einzelnen Vereinsmitglieder sind über die Sport-Haftpflichtversicherung abgesichert.

Sind Schäden an fremden Sporthallen versichert?
Ja, Schäden an fremden Sportanlagen und deren Einrichtungen sind während des Sportbetriebs grundsätzlich versichert. Es muss allerdings feststehen, dass der Schaden tatsächlich während der Nutzung durch den Verein entstanden ist. Deshalb ist es wichtig, dass der zuständige übungsleiter vor Benutzung der Halle eine Begehung macht und bereits bestehende Schäden protokolliert. Das gleiche empfiehlt sich vor dem Verlassen der Anlage.

Ist der verloren gegangene Schlüssel der städtischen Turnhalle versichert?
Die Kosten für neue Schlüssel, den Austausch oder eine notwendige änderung der Schließanlage wird von der Sport-Haftpflichtversicherung im Rahmen der vertraglichen Deckung übernommen.– Tipp: Achten Sie darauf, dass Sie niemals Generalschlüssel, sondern nur Bereichsschlüssel bekommen. Nur dann ist die Mitversicherung gegeben und die Summe in der Regel ausreichend. Bitte prüfen Sie darüber hinaus, ob die Versicherungssumme bei dem Einzelobjekt einen möglichen Schaden abdeckt oder aufgestockt werden muss. Bitte wenden Sie sich dazu an ihr Versicherungsbüro.

Warum muss ich meine eigene Privathaftpflicht-Versicherung nennen?
In bestimmten Fällen ist ein Schaden sowohl durch die Sporthaftpflichtversicherung als auch über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. In diesem Fall teilen sich die beiden Versicherer den Schaden. Das ist ein rein interner Vorgang, der für den Versicherten keine Nachteile hat.Wird der Schaden zuerst beim privaten Haftpflichtversicherer des Schadenverursachers gemeldet, tritt dieser ebenso wegen der vereinbarten Teilung an die Sportversicherung

(Quelle: Auszüge ARAG-Sportversicherung)

Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Für spezielle Fragen zum Versicherungsschutz im USV bitten wir Euch um direkte Kontaktaufnahme mit der USV-Geschäftsstelle.

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