Liebe Mitglieder,
Der bestehende Lockdown wurde durch das Land Sachsen-Anhalt bis 18.04.2021 verlängert.
Dazu wurde am 25.03.2021 die 11. Eindämmungsverordnung erlassen.
Der Sportbetrieb ist auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Schwimmbädern untersagt.
Es gibt einzelne Ausnahmeregelungen, über die die Sektionsleiter informiert wurden.
Wir danken Euch für das Verständnis.
Bleibt gesund!
Sportliche Grüße
Eure USV Geschäftsstelle