Liebe Mitglieder,

Entsprechend der Fünften Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 02.05.2020 bleibt der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Schwimmbädern untersagt. Ausgenommen ist der Sportbetrieb im Freien unter bestimmten Voraussetzungen, u. a. Wahrung der Abstandsregelung von mind. 1,5 Meter bei max. 5 Personen. Dies gilt zunächst bis 27.05.2020.

Wir hoffen, dass wir bald wieder unserer aller Leidenschaft nachgehen können und sich die USV Community im Trainings- und Spielbetrieb wiedersehen kann.

Bis dahin bleibt gesund!!!

Beste Grüße

Jan Meusel
Geschäftsführer

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