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ANLAGE 2: ÜBUNGSLEITER- UND TRAINERENTSCHÄDIGUNG | ||||||||||||||||
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Übungsleiter/Trainer erhalten folgende Aufwandsentschädigungen für eine übungsstunde (60 Minuten), wenn die Trainingsgruppe aus mindestens 12 USV-Mitgliedern besteht:
Bei einer Wettkampfbetreuung von Kindern und Jugendlichen kann an Betreuer eine Aufwandsentschädigung erstattet werden. Für die Versteuerung steuerpflichtiger Einnahmen ist der jeweilige Empfänger verantwortlich. |