Liebe Sportfreunde,

bitte beachtet, dass ab Freitag, 5. November 2021, in der Stadt Halle (Saale) wieder die Testpflicht gilt, wie sie in der Vierzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 14. SARS-CoV-2-EindV vom 16. Juni 2021 des Landes festgelegt ist. Die bisherigen Lockerungen für das Stadtgebiet Halle (Saale) sind dann aufgehoben. Damit wird auch wieder eine Testpflicht für den Sportbetrieb (3G-Modell) in geschlossenen Räumen (Sporthallen, Sporträume, Schwimmhallen und Bäder) erforderlich.

Testpflicht ab 05.11.2021 - gilt für:

  • Trainingsbetrieb in geschlossenen Räumen (Sporthallen)
  • Wettkampfbetrieb in geschlossenen Räumen und im Freien
  • nicht erforderlich für: Berufssportler, Kadersportler, Sportschule, Aus- und Fortbildung von Rettungsschwimmern, Veranstaltungen in Sportstudiengängen lt. Studienordnung

- ausgenommen von der Testpflicht sind – in § 2 Abs. 2  14. SARS-CoV-2-EindV geregelt:

o Kinder und Jugendliche bis Vollendung 18. Lebensjahr (U18)

o vollständig geimpfte und genesene Personen

 

Beste Grüße und bleibt gesund!

Euer Team der USV Geschäftsstelle