Die Delegiertenversammlung des USV Halle hat am 19.06.2025 die Änderung der Beitragsordnung beschlossen. Nachstehend die Beitragsordnung des USV Halle sowie die Anlage 1 - gültig ab 01.07.2025:

Beitragsordnung

1. Die Beitragsordnung regelt die Einzelheiten der Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil des Aufnahmeantrages.

2. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Delegiertenversammlung jährlich beschlossen (Anlage 1).

3. In besonderen Fällen können Anträge auf Ermäßigung der Beitragshöhe gestellt werden.

4. Die Sektionen können zur Deckung von Mehrausgaben auf Beschluss ihrer Mitgliederversammlungen zusätzliche Beiträge erheben. Diese sind Bestandteil der Finanzpläne der Sektionen. Sie sind gemeinsam mit dem Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

5. Für die Aufnahme eines Mitgliedes wird eine einmalige Aufnahme- und Servicegebühr in Höhe von 20,00 € Unabhängig davon können die Sektionen eigene Aufnahmegebühren erheben. Übersteigt die Höhe dieser Aufnahmegebühr den festgelegten Aufnahmesatz auf Vereinsebene, sind 30 % dieser Summe an den Verein abzuführen.

6. Im Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Landessportbundes enthalten.

7. Die Beiträge werden monatlich berechnet. Sie sind halbjährlich am 31.01. für das erste Halbjahr des laufenden Jahres sowie am 31.07. für das zweite Halbjahr des laufenden Jahres fällig. Die Beitragszahlung erfolgt mit Ausnahme in Punkt 8 genannten Mitglieder im SEPA-Lastschriftverfahren. Der Lastschrifteinzug (SEPA-Lastschriftverfahren) erfolgt zu den Terminen der oben genannten Fälligkeiten. Bei Unregelmäßigkeiten auf den Konten der Vereinsmitglieder (z.B. ohne Deckung, Änderung der Kto.-Nr., der Anschrift, des Namens u. ä. ohne Information an den Verein) werden die Rücklastschriftgebühr und eine Mahngebühr von 5,00 € erhoben.

8. Mitglieder, deren Eintrittsdatum vor dem 01.07.1997 liegt und die bisher kein SEPA-Lastschriftverfahren nutzen, können ihre Beiträge weiterhin bar bezahlen. Die Fälligkeiten entsprechen Punkt 7 der Beitragsordnung.

9. Anschriften-, Namens- und Kontenänderungen sowie Veränderungen, die zu einer anderen Beitragsgruppe führen, sind der Geschäftsstelle unverzüglich mitzuteilen. Für die Gewährung eines ermäßigten Beitrags der Beitragsgruppen 1 und 2 muss ein schriftlicher Nachweis beigefügt und nach Ablauf der Gültigkeit erneut unaufgefordert vorgelegt werden (Ausnahme: Personengruppen mit einmaliger Nachweispflicht). Die Nachweise müssen spätestens einen Monat vor der jeweiligen Beitragsfälligkeit vorliegen, um berücksichtigt werden zu können. Bei fehlendem oder abgelaufenem Ermäßigungsnachweis wird der Beitrag ab der nächsten Beitragsfälligkeit automatisch auf die sich ohne Nachweis ergebene Beitragsgruppe umgestellt. Eine rückwirkende Erstattung ist nicht möglich. Die Immatrikulations-bescheinigung (Studierende) für das jeweilige Wintersemester gilt als Nachweis für das folgende Jahr. Für Mitglieder, die im laufenden Jahr das 21.Lebensjahr vollenden, erfolgt der Beitragsgruppenwechsel zum 01.01. des folgenden Jahres.

10. Der Austritt aus dem Verein ist zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich. Er ist schriftlich bei der Geschäftsstelle zu erklären.

11. Wird der Beitrag trotz schriftlicher Mahnung nicht fristgemäß entrichtet, führt dies entsprechend der Satzung zum Ausschluss des Mitgliedes. Die Verbindlichkeiten bleiben davon unberührt. Für einfache Mahnschreiben ist der Verein berechtigt, ohne Nachweisführung einen Betrag von 5,00 € zu berechnen.

12. Für Teilnehmer an Sportkursen des Vereins gelten gesonderte Gebühren.

Die Beitragsordnung wurde auf der Delegiertenversammlung am 19. Juni 2025 geändert.

 

Anlage 1 der Beitragsordnung:
Neue Beitragsgruppen, gültig ab 01.07.2025:

Beitragsgruppe 1 (Ermäßigung):

Jahresmitgliedsbeiträge = 90,00 €
Der Beitragsgruppe 1 gehören folgende Mitglieder des USV Halle an:

  • Mitglieder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Hilfeempfänger nach SGB XII / Sportfreunde*innen mit Handicap (einmalig nachweispflichtig)

Beitragsgruppe 2 (Ermäßigung):

Jahresmitgliedsbeiträge = 120,00 €
Der Beitragsgruppe 2 gehören folgende Mitglieder des USV Halle an:

  • Studierende (nachweispflichtig)
  • Schüler, Azubi, FSJ/BFD (nachweispflichtig)
  • Rentner und Pensionäre (einmalig nachweispflichtig)
  • Hilfeempfänger „Bürgergeld“ (nachweispflichtig)
  • Bezieher von ALG-1 (nachweispflichtig)


Beitragsgruppe 3: Erwachsene

Jahresmitgliedsbeiträge = 150,00 €
Der Beitragsgruppe 3 gehören folgende Mitglieder des USV Halle an:

  • Erwachsene (Vollzahler), d.h. alle Mitglieder, soweit Sie nicht der Beitragsgruppe 1 oder Beitragsgruppe 2 zuzuordnen sind


Beitragsgruppe 4: (Familienbeiträge)

  • Beitragsgruppe 4a:Familien bei denen 3 Personen Mitglied im USV Halle sind, Familienförderung 20%-Rabatt auf alle Erwachsene(Vollzahler) der Beitragsgruppe 3
  • Beitragsgruppe 4b:Familien bei denen 4 Personen Mitglied im USV Halle sind, Familienförderung 30%-Rabatt auf alle Erwachsene(Vollzahler) der Beitragsgruppe 3
  • Beitragsgruppe 4c:Familien bei denen mindestens 5 Personen Mitglied im USV Halle sind, Familienförderung 40%-Rabatt auf alle Erwachsene (Vollzahler) der Beitragsgruppe 3

Der Beitragsgruppe 4 gehören Familien an, von denen mehrere Familienangehörige Mitglied im USV sind, sofern der Familienbeitrag für die gesamte Familie günstiger ist, als die Summe der Einzelbeiträge, die jedes Mitglied nach der Einstufung in einer der übrigen Beitragsgruppen zahlen müsste. Eine Familie im Sinne der Beitragsgruppe 4 bilden die Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner sowie jeweils deren minderjährige Kinder.


Beitragsgruppe 5: Fördermitgliedschaft (kein Sportbetrieb)

  • Ab 60,00 € Jahresbeitrag


Bei der Anmeldung im USV Halle ist eine einmalige Aufnahme- und Servicegebühr in Höhe von 20,00 € fällig. Die Sektionen können auf Beschluss ihrer Mitglieder zusätzlich Beiträge zur Eigenfinanzierung (Sektionsbeiträge) erheben.