Informationen für Mitglieder des USV Halle e. V.

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Delegiertenversammlung beschlossen und im Lastschriftverfahren eingezogen. Dazu ist die  Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandats (halbjährliche Beitragszahlung, Bankeinzugsermächtigung) notwendig.
Zur Inanspruchnahme ermäßigter Beiträge sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen. Alle Änderungen der Personalien und Konten sind dem Verein umgehend mitzuteilen. Im Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Landessportbundes enthalten.
Der Austritt aus dem USV kann nur zum 30.06. und 31.12. eines Jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich bei der Geschäftsstelle erklärt werden.

USV-Mitgliedsbeiträge

Beitragsgruppen

Jahresbeiträge

Beitragsgruppe 1: Vollzahler

150,00 €

Beitragsgruppe 2: (ermäßigt)

  • Rentner/Pensionäre

120,00 €

Beitragsgruppe 3 (ermäßigt)

  • Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Schüler, Auszubildende, Studenten, FSJ
  • Bezieher von ALG 1I
  • Hilfeempfänger (SGB II, SGB XII)

90,00 €

Beitragsgruppe 4 (Familienbeiträge)

  • Familien mit 3 Mitgliedern im USV (20%-Rabatt auf alle Vollzahler)
  • Familien mit 4 Mitgliedern im USV (30%-Rabatt auf alle Vollzahler)
  • Familien mit mindestens 5 Mitgliedern im USV (40%-Rabatt auf alle Vollzahler)
 

Fördermitgliedschaft

ab 60,00 €

Für die Nutzung der Beitragsgruppen 2 und 3 muss ein schriftlicher Nachweis beigefügt werden und nach Ablauf der Gültigkeit erneut unaufgefordert vorgelegt werden. Bei fehlendem oder abgelaufenen Ermäßigungsnachweis wird der Beitrag automatisch auf den Normalbeitrag umgestellt.


Bei der Anmeldung im USV ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 12,00 € fällig. Die Sektionen können auf Beschluss ihrer Mitglieder zusätzlich Beiträge zur Eigenfinazierung erheben.

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