Liebe Sportfreunde,

die Landesregierung hat soeben eine neue Eindämmungsverordnung veröffentlicht. Ab morgen (24.11.2021) gilt die 2G-Regel im Trainingsbetrieb Indoor (Sporthallen, Schwimmhallen, Sporträume) – folgende Bestimmungen aus der Landesverordnung:

Auszug aus Paragraph 2a, der wie folgt für den Sport Indoor definiert wurde (verpflichtendes 2-G-Zugangsmodell):

  • Zutritt zum Trainingsbetrieb Indoor für geimpfte Personen und genesene Personen
  • Zutritt zum Trainingsbetrieb Indoor für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (U18)
  • Personen, die eine Testung im Sinne des § 2 Abs. 1 mit negativem Testergebnis vorlegen und für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde, wenn sie grundsätzlich durchgehend eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen, die gesundheitlichen Gründe sind vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen

Weitere Details und Festlegungen werden wir bekannt geben, sobald wir dazu seitens der Stadt Halle eine Information erhalten haben.

Wir bitten um Euer Verständnis.

Beste Grüße und bleibt gesund!

Eure USV-Geschäftsstelle

 

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